Ein zentrales Anliegen von Protokollen in Hexenprozessen war es, die Angeklagten zur Selbstbezichtigung zu bringen (Behringer 2000, 269). Hierbei ist es besonders wichtig, dass das Geständnis „die Kernelemente des Hexendelikts“ (Wilke 2006, 152) enthält. Um zu einem solchen Geständnis zu gelangen, wurde zumeist vor dem eigentlichen Verhör ein Fragenkatalog zusammengestellt, der nach strengen formalen Vorgaben, wie etwa dem Hexenhammer, gestaltetwar (ebd., 153, 162; Topalović 2003, 154). Die eigentlichen Antworten der Angeklagten wurden von ausgebildeten Schreibern im Laufe des Prozesses ergänzt. Eine solche Zweiteilung der Niederschrift der Prozessinhalte lässt vermuten, dass sich die beiden Teile eines Verhörprotokolls auch strukturell unterscheiden. Dies soll anhand der syntaktischen Struktur und der Realisierung der Subjektsreferenz überprüft werden.
Auswahlbibliographie:
Behr, Irmtraud (1994): Können selbstständige Partizipialsätze ein Subjekt haben? In: Bresson, D. /Dalmas, M. (Hg.): Partizip und Partizipialgruppen im Deutschen. Tübingen: Narr. 231-248.
Behringer, Wolfgang (2000): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. München: dtv.
Macha, Jürgen et al. (2005): Deutsche Kanzleisprache in Hexenverhörprotokollen der frühen Neuzeit. Band 1. Berlin: de Gruyter.
Nolting, Uta (2002): Ich habe nein toueren gelernet. – Mindener Hexenverhörprotokolle von 1614. Zum Verhältnis von Mündlichkeit und Schriftlichkeit in Verhörmitschriften. In: Macha, Jürgen/ Müller,
Gunter (Hrsg.), Niederdeutsches Wort. Beiträge zur Niederdeutschen Philologie . (42/2002), 55-116.
Sandig, Barbara (2000): Zu einer Gesprächs-Grammatik: Prototypische elliptische Strukturen und ihre Funktionen in mündlichem Erzählen. Zeitschrift für Germanistische Linguistik 4, 291-318.
Topalović, Elvira (2003): Sprachwahl – Textsorte – Dialogstruktur. Zu Verhörprotokollen aus Hexenprozessen des 17. Jahrhunderts. Trier: wvt.
Wilke, Anja (2006): Redewiedergabe in frühneuzeitlichen Hexenprozessakten. Berlin: de Gruyter.